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Agb

AGB

Wiederrufsrecht für Mietgeschäfte
Mit uns geschlossene Verträge können ohne Ersatzzahlung innerhalb von 3 Tagen
nach Auftragserteilung storniert werden, wenn der Aktionstag mehr als 4 Wochen in der Zukunft liegt.
Bei Stornierung bis 21 Tage vor Termin : 50 % Ausfallzahlung
Bei Stornierung bis 10 Tage vor Termin : 70 % Ausfallzahlung
Bei Stornierung bis 03 Tage vor Termin : 80 % Ausfallzahlung
Danach 100 % Ausfallzahlung oder Sondervereinbarung

Wiederrufsrecht für Engagementverträge

Mit uns geschlossene Verträge können ohne Ersatzzahlung innerhalb von 3 Tagen
nach Auftragserteilung storniert werden, wenn der Aktionstag mehr als 4 Wochen in der Zukunft liegt.
Bei Stornierung bis 21 Tage vor Termin : 60 % Ausfallzahlung
Bei Stornierung bis 10 Tage vor Termin : 80 % Ausfallzahlung
Danach 100 % Ausfallzahlung oder Sondervereinbarung

Und eine Bitte!
Sprechen Sie mit uns.
Es gibt für jedes Problem eine Lösung.


Diese AGB gilt für den Fall einer
Spielgerätevermietung mit und ohne Betreuung.

AGB Vermietung
§1 Vertragsumfang
1. Allen Mietverträgen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit Auftragserteilung erkennt der Mieter diese ausdrücklich an und nimmt sie als Vertragsinhalt an.
2. Sämtliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Stillschweigen des Vermieters zu abweichenden Vertragsänderungswünschen des Mieters gilt in keinem Fall als Zustimmung. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Kostenvoranschläge sind jedenfalls unverbindlich.
§2 Termine
1. Eine Überschreitung von Lieferterminen berechtigt den Mieter zum Rücktritt, wenn dem Vermieter eine Nachfrist von mindestens 3 Stunden gesetzt wurde und diese abgelaufen ist.
2. Leistungsstörungen in Folge höherer Gewalt befreien von der Lieferverpflichtung bzw. von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist.
3. Kann ein vom Vermieter bestätigter Miettermin nicht eingehalten werden, so sind Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, die über eine Erstattung einer vorausgeleisteten Mietzahlung hinausgehen, ausgeschlossen. Die betrifft insbesondere z.B. entgangenem Gewinn, Ausfallzeiten, Kosten für Folgeschäden, Schäden Dritter oder an ideellen Werten.
4. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Verzugs für leichte Fahrlässigkeit des Vermieters durch den Mieter ist ausgeschlossen. Dem Vermieter steht das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung des ursprünglich erteilten Auftrages unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall ist dem Mieter eine allenfalls geleistete Anzahlung zurückzuerstatten.
5. Mietdauer: Die Mietdauer entspricht dem vereinbarten Zeitraum. Werden Mietobjekte nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht
und sofern nicht anders vereinbart, wird die Miete für einen weiteren Tag berechnet.
§3 Preise
1. Die Preise verstehen sich in Euro zusätzl. Mehrwertsteuer, sofern nicht anderes angegeben ist. Von Preislisten abweichende vereinbarte Preise gelten jeweils nur für den konkreten Auftrag. Versandkosten und Verpackungskosten werden vom Mieter zusätzlich getragen.
2. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt werden und vom Mieter eine unterschriebene Bestätigung vorliegt.
3. Alle unsere Mietobjekte müssen sauber, trocken und ordnungsgemäß zusammengelegt und verpackt zurückgegeben werden. Reinigungskosten werden wie folgt berechnet: Reinigung kleiner Objekte 70,00€ zzgl. MwSt. pro Artikel, Reinigung große Objekte 90,00€ zzgl. MwSt. pro Artikel (bei extremer Verschmutzung nach Aufwand).
Überprüfung der Hüpfburg auf Schäden und anschließendes Neuverpacken ist im Mietpreis incl.
4. Für Ausfallzeiten durch ungünstige Wetterverhältnisse oder durch eine Reparatur während der Mietzeit wird kein Nachlass gewährt.
5. Zahlungen sind bei Mietobjekten, die durch den Mieter abgeholt werden, bei Abholung fällig. Bei Anlieferung der Mietobjekte durch den Vermieter, werden die Zahlungen bei Anlieferung fällig.
6. Kommt ein Auftrag auf Wunsch des Mieters zur Aufhebung, behält sich der Vermieter vor, die für Verwaltung, Transport usw. entstandenen Kostenaufwendungen in Rechnung zu stellen.
Mit uns geschlossene Verträge können ohne Ersatzzahlung innerhalb von 3 Tagennach Auftragserteilung storniert werden,
wenn der Aktionstag mehr als 4 Wochen in der Zukunft liegt.
Bei Stornierung bis 21 Tage vor Termin : 50 % Ausfallzahlung
Bei Stornierung bis 10 Tage vor Termin : 70 % Ausfallzahlung
Bei Stornierung bis 03 Tage vor Termin : 80 % Ausfallzahlung
Danach 100 % Ausfallzahlung oder Sondervereinbarung
Aufträge sind so lange gültig, bis Sie vom Mieter schriftlich storniert werden. Die Schriftform für Stornierungen gilt in jedem Fall als vereinbart. Zur Sicherheit des Kunden gilt dies auch dann, wenn der Mieter die Kopie der Auftragsbestätigung nicht an den Vermieter zurück sendet.
§4 Haftung
1. Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt nach dem jeweils wirtschaftlich vernünftig möglichen neuesten Stand der Technik ausgeführt.
2. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Schäden oder Verlust an gemieteten Objekten haftet der Mieter. Für die Mietdauer von Hüpfburgen und anderen Spielattraktionen muss vom Mieter eine Haftpflicht- bzw. Veranstaltungshaftpflicht für die Mietobjekte abgeschlossen werden (ggf. können wir einen entsprechenden Versicherer nennen), die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet.
Bei Anmietung incl. Betreuungspersonal ist eine Haftpflichtversicherung enthalten.
3. Sofern nicht bereits durch vorgenannte Ziffern 4.1 und 4.2 abgedeckt, haftet der Vermieter für sich und seine Mitarbeiter nur für grob fahrlässiges Handeln.
§5 Abholung / Lieferung
1. Werden die Mietobjekte nicht vom Mieter oder einer von ihm beauftragten Person abgeholt, erfolgt die Lieferung der Mietobjekte unversichert auf Rechnung und Gefahr des Mieters, unabhängig davon, ob der Transport vom Mieter selbst oder von Dritten durchgeführt wird, oder ob der Spediteur oder Frachtführer oder Transportunternehmer vom Mieter oder vom Vermieter beauftragt wird. Der Mieter verpflichtet sich, aus dem Titel der Beförderung den Vermieter schad- und klaglos zu halten. Der Versand erfolgt ohne Verbindlichkeit auf den billigsten Weg.
2. Bei Versendung der Mietobjekte geht die Gefahr mit der Übergabe derselben an den Transportunternehmer oder an jene Person, die im Auftrag des Vermieters (bzw. Mieters) oder des Transportunternehmers die Materialien abholt, spätestens aber mit der Mitteilung der Versandbereitschaft durch den Vermieter auf den Mieter über. Etwaige Kosten für Transportschäden, Verluste oder sonstige Schäden sind vom Mieter zu tragen und bei den Transportgesellschaften direkt geltend zu machen. Alle Kosten verbunden mit dem Versand und Transport der gemieteten Objekte trägt der Mieter.
3. Sollte für den Fall der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder der Beendigung eines Mietverhältnisses ein Rücktransport notwendig sein, erfolgt dies ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Mieters.
4. Bei Anlieferung und Abholung von Mietobjekten durch den Vermieter müssen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, beim Aufbau und Abbau für einige Minuten, ja nach Größe des Objektes, 1-4 Hilfskräfte zur Verfügung stehen.
5. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, gilt als Übergabe- und Erfüllungsort das Lager in 34590 Wabern.
§6 Zahlungen
1. Zahlungen sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels ist der Vermieter berechtigt, 9 % p.a. Verzugszinsen zu verrechnen. Der Mieter ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen des Vermieters aufzurechnen, es sei denn, der Vermieter ist zahlungsunfähig, die Forderungen des Mieters stehen in rechtlichem Zusammenhang mit der Forderung der Vermieters, sind gerichtlich festgestellt und vom Vermieter anerkannt.
§7 Eigentum des Vermieters
1. Die vom Vermieter beigestellten Mietobjekte stehen im Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist daher weder zur Untervermietung noch Verpfändung oder sonstigen Weitergabe, aus welchem Titel auch immer (z.B. Verpachtung), berechtigt.
§8 Montage
1. Inbetriebnahme und Montagekosten werden immer gesondert in Rechnung gestellt. Für Schäden am Mietobjekt, die aus Umwelteinflüssen resultieren (z.B. Wind, Regen, etc.) haftet der Mieter im Rahmen seines Verschuldens.
2. Der Mieter übernimmt die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen (Einholung der Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten) und/oder eventuell notwendiger Genehmigungen nach öffentlichem Recht (z.B. nach der StVO) auf eigene Kosten.
3. Sofern es die Art und Größe des gelieferten Objektes oder des Montageplatzes erfordern, ist der Mieter verpflichtet, unaufgefordert ein statisches Gutachten für die Montage einzuholen und den Aufbau des Objektes fachgerecht entsprechend der Maßgabe des Gutachtens vorzunehmen. Wird ein derartiges Gutachten vom Mieter nicht eingeholt, so übernimmt der Mieter die Haftung für alle Nachteile, die sich aus eventuellen statischen Komplikationen ergeben. Der Mieter oder dessen Vertreter verpflichtet sich, die Grundlagen für eine gefahrlose Montage zu schaffen und, wenn notwendig, entsprechende Unterlagen vorzulegen.
4. Der Mieter ist verpflichtet, von sich aus den Vermieter über alle Umstände und Gefahren hinsichtlich der Montage und Aufstellung der Mietobjekte schriftlich hinzuweisen. Insbesondere ist auf Strom- und Wasserleitungen etc. vor den durchzuführenden Montagearbeiten unaufgefordert hinzuweisen.
5. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser übernommenen Pflichten an den Vermieter gestellt werden, auf erste Anforderung unter Verzicht auf jegliche Einwendung schad- und klaglos zu halten.
6. Montageanleitungen, Bedienungsanleitungen/Betriebshinweise und Anweisungen des Personals des Vermieters sind unbedingt zu befolgen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten durch den Mieter bzw. dessen Gehilfen entstehen.
§9 Werbezwecke
1. Der Mieter stimmt zu, dass er Sitz, eventuellen Firmenwortlaut, Firmenlogo und Angabe seiner Homepage in den Unterlagen der Vermieters (etwa Flyer, Homepage, Produktpräsentationen) zu Dokumentations- und Werbezwecken genannt wird und dass ein Link von der Homepage des Vermieters auf eine Homepage des Mieters eingerichtet wird. Eine Pflicht zur Benennung des Mieters und der an ihn vermieteten Produkte oder zur Verlinkung zu seiner Homepage besteht für den Vermieter in keinem Fall.
2. Der Mieter stellt dem Vermieter Möglichkeiten zu Werbezwecken am Veranstaltungstag und –Ort kostenfrei zur Verfügung.
§10 Steuern und Gebühren
1. Der Mieter übernimmt die Bezahlung sämtlicher Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. der weiteren Nutzung der gemieteten Objekte. Dies gilt insbesondere für Nutzungsgebühren für öffentlichen Grund gleich in welcher Form, Ankündigungsabgaben und dergleichen. Der Mieter verpflichtet sich, bei Verletzung dieser Vertragsbestimmung den Vermieter gegenüber Ansprüchen Dritter auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.
§11 sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft. Dies zieht nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann gesetzeskonform so auszulegen, wie dies dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages am ehesten gerecht ist.
§12 Gerichtsstand
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort für Mietobjekte ist 34560 Fritzlar
Es gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.


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